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Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5t folgende Anhänger ziehen:
Bis 3,5t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B
Über 3,5t bis 4,25t zGM Kombinationsgewicht ist eine Ausbildung in der Fahrschule zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird. Die Ausbildung findet ohne praktische Prüfung statt.
Benötigte Unterlagen: Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Beinhaltete Klassen: L, AM
Mindestalter: 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleitenden Fahren 17 Jahre
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
Kombinationen, aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger bis 3,5t zGM
Benötigte Unterlagen: Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Beinhaltete Klassen: L, AM
Mindestalter: 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleitenden Fahren 17 Jahre
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis , Ärztliches Zeugnis und Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs.
Befristung bis zum 50. Geburtstag, danach alle 5 Jahre Verlängerung
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Beinhaltete Klassen: L, AM
Mindestalter: 18 Jahre
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 3500 kg, zGM der Fahrzeugkombinationen bis 12t
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Gutachten, Ärztliches Gutachten und Erste Hilfe Kurs
Befristung bis zum 50. Geburtstag, danach alle 5 Jahre Verlängerung
Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich
Beinhaltete Klassen: L,BE,AM
Mindestalter: 18 Jahre
Benötigte Unterlagen: Lichtbild,Augenärztliches und Ärztliches Gutachten, Erste Hilfe Kurs
Befristung: 5 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Beinhaltete Klassen: L, AM
Mindestalter: 21 Jahre, Ausnahmen bei Berufskraftfahrerausbildung/-qualifikation
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches und Ärztliches Gutachten, Erste Hilfe Kurs
Befristung: 5 Jahre
Vorbesitz der Klasse C erforderlich
Beinhaltete Klassen: L,T,BE,AM
Mindestalter: 21 Jahre
Benötigte Unterlagen: Lichtbild
Beinhaltete Klassen: ---
Mindestalter: 15 Jahre
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Beinhaltete Klassen: die vor dem 19.01.2013 bestehende Klasse S
Mindestalter: 16 Jahre
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Beinhaltete Klassen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Nach 2jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Beinhaltete Klassen: A1, AM
Mindestalter: 18 Jahre
Nach 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein automatischer Aufstieg in die Klasse A mehr. Es ist nun eine praktische Fahrprüfung nötig.
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Beinhaltete Klassen: AM,A1,A2
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung Mindestalter: 21 Jahre (Für Trikes ist hier die Klasse A nötig)
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten, Erste-Hilfe-Kurs
Beinhaltete Klassen: L, AM
Mindestalter: 21 Jahre
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten, Erste-Hilfe-Kurs
Beinhaltete Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
Mindestalter: 21 Jahre
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten, Erste-Hilfe-Kurs
Beinhaltete Klassen: D1, L, AM
Mindestalter: 21 Jahre
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten, Erste-Hilfe-Kurs
Beinhaltete Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
Mindestalter: 21 Jahre
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die bbH des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest und Sofortmaßnahmen am Unfallort
Beinhaltete Klassen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen mit einer durch die bbH von nicht mehr als 60 km/h (Stufenführerschein 16-17 jährige 40km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die bbH von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (6 (5) FeV) bestimmt sind und für solche eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest und Sofortmaßnahmen am Unfallort
Beinhaltete Klassen: L, AM
Mindestalter: 16 bzw. 18 Jahre
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