Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A und B zum ersten Mal erteilt, wird eine zweijährige Probezeit festgelegt (Führerschein auf Probe). Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. von Klasse A1 auf Klasse B) wird keine neue Probezeit festgesetzt (sofern die zwei Jahre Probezeit von der Ersterteilung der Klasse A1 schon abgelaufen ist).
Wird nun während der Probezeit ein A-Delikt (z.B. eine rote Ampel überfahren oder mehr als 21km/h zu schnell gefahren) oder zwei B-Delikte (z.B. Handy-Telefonat oder zu wenig Reifenprofil) begangen, ordnet die Behörde ein ASF-Seminar an.
Dieses ASF-Seminar muss in einer Frist von 3 Monaten absolviert werden. Sollte das Seminar nicht termingerecht abgelegt werden, wird der Führerschein entzogen, und darf frühestens nach 3 Monaten wieder neu erteilt werden, nachdem das Seminar besucht wurde.
Da die Teilnehmerzahl auf 12 beschränkt ist, empfehlen wir eine rechtzeitige Anmeldung.
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