Fahreignungsseminar


Das Fahreignungsseminar (FES) ist eine Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Es richtet sich an Fahrerlaubnisinhaber, die durch wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften Punkte im Fahreignungsregister gesammelt haben.

Ziel des Seminars ist es, das eigene Fahrverhalten zu reflektieren und langfristig zu verbessern. Durch die Teilnahme sollen Verkehrsteilnehmer für Risiken im Straßenverkehr sensibilisiert und zu sicherem Verhalten motiviert werden.


Das Fahreignungs-Bewertungssystem

Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst. Je nach Schwere des Verstoßes werden Punkte vergeben.

Im Fahreignungs-Bewertungssystem können maximal 8 Punkte erreicht werden. Wird dieser Wert erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.


Die Maßnahmenstufen im Überblick

1-3 Punkte: Vormerkung

Bei diesem Punktestand erfolgt noch keine Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde. Die Verstöße werden lediglich im Fahreignungsregister erfasst.

4-5 Punkte: Ermahnung

Die Fahrerlaubnisbehörde spricht eine schriftliche Ermahnung aus. In dieser Phase besteht die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme kann ein Punkt abgebaut werden, sofern der Punktestand nicht mehr als fünf Punkte beträgt.

6-7 Punkte: Verwarnung

Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Ein Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar ist in dieser Stufe nicht mehr möglich.

8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Erreichen von acht Punkten gilt der Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen.


Aufbau des Fahreignungsseminars

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen:

  • einem verkehrspädagogischen Teil, der in der Fahrschule durchgeführt wird
  • einem verkehrspsychologischen Teil, der von speziell ausgebildeten Verkehrspsychologen angeboten wird

Im Seminar werden unter anderem das eigene Fahrverhalten, typische Risikosituationen im Straßenverkehr sowie Möglichkeiten zur dauerhaften Verhaltensänderung behandelt.


Auflistung und Bewertung von Verstößen

Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gespeichert. Je nach Schwere des Verstoßes werden ein, zwei oder drei Punkte eingetragen.


3 Punkte

Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, bei denen im Urteil die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperrfrist für die Neuerteilung angeordnet wurde.



2 Punkte

Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, bei denen keine Entziehung oder Sperre der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sowie besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten.



1 Punkt

Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten.

Eine Übersicht der bewerteten Verstöße ist in Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.

Die Tilgungsfristen und -regelungen

Eintragungen im Fahreignungsregister werden nach festgelegten Fristen automatisch gelöscht.


1 Punkt

2 Jahre und 6 Monate

für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten.



2 Punkte

5 Jahre

für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit, bei denen keine Entziehung oder Sperre der Fahrerlaubnis angeordnet wurde.



3 Punkte

10 Jahre

für Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperrfrist angeordnet wurde.

Die Tilgungsfristen laufen unabhängig voneinander. Neue Eintragungen verlängern die Tilgungsfrist bereits bestehender Punkte nicht.
KONTAKT

09868 12 69
info@fahrschule-kmh.com

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