Das Fahreignungsseminar (FES) ist eine Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Es richtet sich an Fahrerlaubnisinhaber, die durch wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften Punkte im Fahreignungsregister gesammelt haben.
Ziel des Seminars ist es, das eigene Fahrverhalten zu reflektieren und langfristig zu verbessern. Durch die Teilnahme sollen Verkehrsteilnehmer für Risiken im Straßenverkehr sensibilisiert und zu sicherem Verhalten motiviert werden.
Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst. Je nach Schwere des Verstoßes werden Punkte vergeben.
Im Fahreignungs-Bewertungssystem können maximal 8 Punkte erreicht werden. Wird dieser Wert erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Bei diesem Punktestand erfolgt noch keine Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde. Die Verstöße werden lediglich im Fahreignungsregister erfasst.
Die Fahrerlaubnisbehörde spricht eine schriftliche Ermahnung aus. In dieser Phase besteht die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme kann ein Punkt abgebaut werden, sofern der Punktestand nicht mehr als fünf Punkte beträgt.
Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Ein Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar ist in dieser Stufe nicht mehr möglich.
Bei Erreichen von acht Punkten gilt der Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen:
Im Seminar werden unter anderem das eigene Fahrverhalten, typische Risikosituationen im Straßenverkehr sowie Möglichkeiten zur dauerhaften Verhaltensänderung behandelt.
Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften werden im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gespeichert. Je nach Schwere des Verstoßes werden ein, zwei oder drei Punkte eingetragen.
Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, bei denen im Urteil die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperrfrist für die Neuerteilung angeordnet wurde.
Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, bei denen keine Entziehung oder Sperre der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sowie besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten.
Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten.
Eintragungen im Fahreignungsregister werden nach festgelegten Fristen automatisch gelöscht.
für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten.
für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit, bei denen keine Entziehung oder Sperre der Fahrerlaubnis angeordnet wurde.
für Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperrfrist angeordnet wurde.
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